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Die Wahl des Bundeskanzlers Das Mitrauensvotum

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Die Wahl des Bundeskanzlers. Das MiЯtrauensvotum

Die Wahl im Bundestag ist an ein kompliziertes dreigдngiges Wahlverfahren gebunden:

1. Wahlgang: Der vom Prдsidenten vorgeschlagene Kanzlerkandidat muЯ mit absoluter Mehrheit vom Bundestag gewдhlt werden.

2. Wahlgang: Erreicht der Kandidat die erforderliche Mehrheit nicht, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem I. Wahlgang mit absoluter Mehr­heit einen Kandidaten wдhlen, den er selbst wдhlt.

3. Wahlgang: Wird wiederum von diesem Kandidaten die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist im 3. Wahlgang der Kandidat gewдhlt, der die meisten Stimmen (relative Mehrheit) erhдlt. In diesem Falle entscheidet der Bundesprдsident, ob er diese Wahl binnen 7 Tagen anerkennt oder den Bundestag auflцst. Die Ernennung des Bundeskanzlers erfolgt durch den Bundesprдsidenten.

Um den Bundeskanzler abzuberufen, muЯ zunдchst ein Viertel der Bundestagsabgeordneten ein MiЯtrauensvotum beantragen. Zur Wahl kцnnen sich mehrere Kandidaten stellen. Gewдhit ist jedoch nur, wer die absolute Mehrheit erhдlt. Erhдlt diese keiner, gilt der MiЯtrauensantrag als abgelehnt. Eine solche Regelung schlieЯt praktisch eine Abberufung wдhrend der Legislaturperiode aus.

„Das konstruktive MiЯtrauensvotum" findet ferner Anwendung, wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt und der Bundestag mit absoluter Mehr­heit diesen Vertrauensantrag ablehnt. Dann bleibt der Bundeskanzler solange im Amt, bis der Bundestag mit absoluter Mehrheit einen Nachfolger gewдhlt hat.