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Zur Organisation der Gerichte in der BRD

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Ordentliche Gerichte in der BBD sind die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Das unterste Gericht ist das Amtsgericht. Es ist ein erstinstanzliches Gericht. Das Amtsgericht entscheidet ьber vermцgensrechtliche Streitigkeiten bis zu 3000,- DM Streitwert. AuЯerdem sind die Amtsgerichte ohne Rьcksicht auf den Streitwert fьr einige besonders eilige Rechtsstreitigkeiten zustдndig. In den bьrgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Amtsgericht nur durch den Einzelrichter tдtig.

Landgerichte haben meist einen Sprengel, der aus mehreren Amtsgerichtsbezirken besteht. Sie sind teils erstinstanzliche Gerichte, teils Berufirngsgerichte. Die Zivilkammern der Landgerichte sind in erster Instanz fьr alle nicht vermцgensrechtliche Streitigkeiten (also namentlich Ehescheidungen) und fьr alle vermдgensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 5000,- DM zustдndig.

Die Oberlandesgerichte sind Gerichte fьr grцЯere Bezirke, wenn nicht fьr ein Bundesland. Ihre Senate entscheiden in Zivilsachen in einer Besetzung mit drei Richtem, in Strafsachen in einer Besetzung mit fьnf Richtern. In Zivilsachen sind die Oberlandesgerichte zustдndig zur Entscheidung ьber das Rechtsmittel der Berufung gegen die Endurteile der Landgerichte.

Der Bundesgerichtshof (Sitz Karlsruhe) ist das hцchste Gericht fьr Zivil- und Strafsachen sowie fьr Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In Zivilsachen ist er im wesentlichen Berufungsgericht. Dieses Gericht entscheidet ьber die Revision gegen die Endurteile der Oberlandesgerichte.