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Die Organisation des Bundestages

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Die wichtigsten Organe des Bundestages sind: das Bundestagsplenum, der Bundestagsprдsident, der Дltestenrat, der Vorstand und die Ausschьsse. In den 38 Fachausschьssen (auch ordentliche Ausschьsse) des Bundestages wird die eigentliche Gesetzgebungsarbeit geleistet. Sie bestehen aus 15,21 oder 31 Abge­ordneten je nach Bedeutung des Ausschusses. Die Fraktionen entsenden ihre besten Fachleute in die einzemen Ausschьsse nach ihrer Stдrke, die den Mehrheitsverhдltnissen im Plenum entsprechen soll. AuЯerordentliche Ausschьsse sind: der UntersuchungsausschuЯ, der RichterwahlausschuЯ und der VermittlungsausschuЯ. Der UntersuchungsausschuЯ muЯ auf Antrag eines Viertels der Abgeord­neten vom Bundestag eingesetztwerden, urn z.B. Korruptionsfдlle usw. zu untersuchen.

Ausschьsse

Der Bundestag bildet zur Vorbereitung der Plenarentscheidungen Aus­schьsse fьr verschiedene Sachgebiete oder, wie im Falle der Untersuchungsausschьsse, fьr konkrete Aufgaben. Bestimmte Ausschьsse mьssen gebildet werden („obligatorische" Ausschьsse), so der AusschuЯ fьr auswдrtige Angelegenheiten und der VerteidigungsausschuЯ. (Art. 45 GG). Der VerteidigungsausschuЯ dient auch der parlamentarischen Wehrkontrolle. Die Bildung anderer Ausschьsse steht im Ermessen des Bundestages („fakultative" Ausschьsse). Zu den fakultativen Ausschьssen zahlen die Untersuchungsausschьsse (Art. 44 GG). Ihre Aufgaben kцnnen sein: die Beschaffung von Sachinformationen zur Vorberei­tung einer Gesetzinitiative des Bundestags, femer Untersuchungen, die der Wahrung des Ansehens des Bundestags dienen, und schlieЯlich Ermittlungen zum Zweck der parlamentarischen Kontrolle gegenьber der Exekutive. Die Untersu­chungsausschьsse kцnnen keine Urteile fдllen, keine Strafen verhangen, auch keinem Abgeordneten das Mandat aberkennen. Sie kцnnen nur Sachverhalte feststellen.